17 Gemeinschaftsschulen in NRW

Allgemein

Düsseldorf, 21.01.2011 - 17 Gemeinschaftsschulen sollen in Nordrhein-Westfalen zum nächsten Schuljahr im Sommer starten können. "Damit sind wir einen wichtigen Schritt weiter auf unserem Weg einer innovativen und zukunftsgerichteten Schulentwicklung", sagte heute Schulministerin Sylvia Löhrmann in Düsseldorf.
Die Ministerin zog eine erste Bilanz eines ihrer wichtigsten schulpolitischen Projekte, dem Modellvorhaben "Längeres gemeinsames Lernen – Gemeinschaftsschule": "Unser Angebot ist als attraktiv und wegweisend wahr- und vor allem auch angenommen worden", so Ministerin Löhrmann. "Mit 19 Anträgen ist die Resonanz erfreulich groß."

Ziel der Gemeinschaftsschule ist es, Bildungswege länger offen zu halten und mehr Schülerinnen und Schüler zu höheren Abschlüssen zu führen. Damit reagiert sie auf das veränderte Elternwahlverhalten und soll die Abhängigkeit des Bildungsaufstiegs von der sozialen Herkunft aufbrechen. Zugleich bietet die Gemeinschaftsschule den Kommunen bei zurückgehenden Schülerzahlen die Möglichkeit, ein wohnortnahes umfassendes Schulangebot unter Einbeziehung auch gymnasialer Standards vor Ort zu erhalten.
Die Prüfung durch die Bezirksregierungen und das Schulministerium hat inzwischen ergeben, dass 17 Anträge die Grundvoraussetzungen für eine Genehmigung erfüllen. "Diese 17 Schulen werden ab dem kommenden Schuljahr das längere gemeinsame Lernen erproben", so die Ministerin weiter. "In der kommenden Woche erhalten die Schulträger die Genehmigungserlasse, so dass die Eltern rechtzeitig zu den Anmeldeterminen an den weiterführenden Schulen eine gute Entscheidungsgrundlage haben." Das Modellvorhaben ist auf sechs Jahre angelegt und soll wissenschaftlich begleitet werden.
Neben der bereits genehmigten Gemeinschaftsschule, der Profilschule Ascheberg, erfüllen Anträge aus folgenden Kommunen die Voraussetzungen für die Genehmigung: · Bad Honnef · Billerbeck · Blankenheim/Nettersheim · Bochum · Bornheim · Burbach · Finnentrop · Kalletal · Stadt Köln (2x) · Langenberg · Lippetal · Morsbach · Neuenrade · Rheinberg · Sprockhövel Zwei Anträge (1x Köln, Altenbeken) können zum kommenden Schuljahr nicht genehmigt werden. Zu den grundlegenden Vorgaben für die Genehmigung von Anträgen gehört:
0. Die Gemeinschaftsschule entsteht in der Regel durch die Zusammenführung bestehender Schulen.
0. Der Unterricht erfolgt in den Klassen 5 und 6 in integrierter Form.
0. Für die 7. Klasse oder später entscheiden die Schulen, ob die Kinder weiter gemeinsam oder nach schulformspezifischen Bildungsgängen getrennt unterrichtet werden.
0. In der Gemeinschaftsschule können alle für die Sekundarstufe I vorgesehenen Abschlüsse erreicht werden.
0. Gemeinschaftsschulen bieten auch gymnasiale Standards an.
0. Sie verfügen entweder über eine eigene gymnasiale Oberstufe oder sie kooperieren mit der Oberstufe einer anderen Gemeinschaftsschule, eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs, sodass Eltern sowie Schülerinnen und Schüler sicher wissen, wo ihre Kinder bzw. sie selbst die allgemeine Hochschulreife erwerben können.
0. Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule erwerben das Abitur nach 9 Jahren (G 9); bei herausragenden Leistungen ist nach der Sekundarstufe I der direkte Übergang in die Qualifikationsphase möglich.
0. Für eine Gemeinschaftsschule sind vier Parallelklassen pro Jahrgang wünschenswert, mindestens erforderlich sind drei Parallelklassen.
0. Bei der Errichtung ist eine Mindestklassengröße von 23 Schülerinnen und Schülern vorgesehen. Der Klassenfrequenzhöchstwert beträgt für die integrative Form 25; in der kooperativen Form ab Klasse 7 zur Erreichung vertretbarer Klassengrößen 29. Der Klassenfrequenzrichtwert beträgt 24 Schülerinnen und Schüler. Diese Werte orientieren sich an denen der Hauptschule. Sie tragen der Heterogenität der Schülerschaft Rechnung und berücksichtigen, dass in der Gemeinschaftsschule unterschiedliche Schulformen zusammenwachsen.
0. Die Lehrkräfte haben unabhängig von ihrem Lehramt eine Pflichtstundenzahl von 25,5. Dies entspricht der Pflichtstundenzahl an der Gesamtschule und am Gymnasium.
0. Bis zu einem Drittel der Lehrkräfte sollen die Lehrbefähigung für das Gymnasium haben. Als Eingangsämter können der Gemeinschaftsschule A12- Stellen (gehobener Dienst) und A13-Stellen (höherer Dienst) zugewiesen werden.
0. Gemeinschaftsschulen erhalten einen Stellenzuschlag in Höhe von 0,5 Stunden je Klasse je Woche wegen des erhöhten Differenzierungs- und Förderbedarfs und einen Versuchszuschlag in Höhe von 0,5 Stellen pro Schule und Jahr wegen des erhöhten Schulentwicklungsaufwands. Dazu kommt ein zusätzliches Fortbildungsbudget in Höhe von 2.500 Euro pro Schule wegen des erhöhten Fortbildungsbedarfs.
0. Für einen Antrag auf die Teilnahme am Schulversuch ist eine aktuelle Schulentwicklungsplanung einschließlich vorangegangener Elternbeteiligung nötig. Die Schulentwicklungsplanung muss auch eine überregionale Abstimmung mit den Nachbarkommunen enthalten. Eine Gemeinschaftsschule kann nicht genehmigt werden, wenn eine Schule eines anderen Schulträgers dadurch in ihrem Bestand gefährdet wird. Regional abgestimmte Kooperationskonzepte verschiedener Schulträger sind möglich. In Ballungsgebieten beziehen sich die Gesamtkonzepte auf einzelne Stadtteile. Die Erreichbarkeit einer Hauptschule bzw. eines Hauptschulbildungsgangs in zumutbarer Entfernung muss gewährleistet sein.
17 der vorliegenden Anträge erfüllen diese Voraussetzungen. So entstehen zehn der künftigen Gemeinschaftsschulen aus mindestens zwei bestehenden Schulen (Real- und Hauptschulen), sechs aus einer bestehenden Hauptschule und eine aus einer bestehenden Verbundschule (Langenberg). Die pädagogischen Konzepte sind sehr vielfältig. Die überwiegende Zahl der künftigen Gemeinschaftsschulen möchte auch über die Klassen 5 und 6 hinaus integriert arbeiten, das heißt, sie arbeitet binnendifferenziert. Zwei Schulen (Lippetal und Blankenheim/Nettersheim) arbeiten kooperativ, sie unterrichten die Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 nach schulformbezogenen Bildungsgängen getrennt, und fünf Schulen (Burbach, Sprockhövel, Bad Honnef, Ascheberg und Billerbeck) arbeiten teilintegriert, das heißt, sie unterrichten gemeinsam in ausgewählten Fächern und differenzieren in anderen Fächern nach Schulformen oder differenzieren erst zu einem späteren Zeitpunkt nach schulformbezogenen Bildungsgängen.
Eine eigene Oberstufe können vier künftige Gemeinschaftsschulen einrichten (Lippetal, Rheinberg, Blankenheim/Nettersheim und Finnentrop). Alle anderen kooperieren mit den Oberstufen von Gymnasien, Gesamtschulen und/oder Berufskollegs. Sechs Schulen verfügen über zwei Standorte (Lippetal, Neuenrade, Burbach, Bochum, Blankenheim/Nettersheim und Ascheberg). Alle Schulen nutzen vorhandene Gebäudesubstanz.
Gemeinschaftsschulen müssen mindestens dreizügig sein, Rheinberg und Blankenheim/Nettersheim planen sogar sechszügige Gemeinschaftsschulen. "Ein weiterer Schwerpunkt unserer Schulpolitik ist der gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen. Auch hier machen sich die künftigen Gemeinschaftsschulen auf den Weg", sagte Schulministerin Löhrmann. Inklusive Konzepte wollen sieben künftige Gemeinschaftsschulen (Sprockhövel, Bochum, Rheinberg, beide Kölner Gemeinschaftsschulen, Langenberg und Billerbeck. Neuenrade will mittelfristig ein inklusives Konzept umsetzen.) "Das Interesse an der Gemeinschaftsschule ist und bleibt weiterhin sehr groß. Immer mehr Kommunen und Eltern wollen die Gemeinschaftsschule. Inzwischen liegen uns schriftliche Interessenbekundungen von über 40 Schulträgern vor, die zum Schuljahr 2012/13 eine Gemeinschaftsschule einführen wollen", so Ministerin Löhrmann. Deshalb strebe sie eine schulgesetzliche Regelung für die Gemeinschaftsschule an. "Ich setze dabei auf konstruktive Gespräche in der Bildungskonferenz und mit allen im Landtag vertretenen Fraktionen."

 
 

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